Kleinunternehmen von Altmeier verraten und verkauft?

Peter Altmaier

Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister, CDU/CSU, - Bildquelle: Deutscher Bundestag/Achim Melde

Artikel aktualisiert am 15.04.2019

Noch heute Morgen erschien hier ein Blog-Beitrag zur gestern beschlossenen Urheberrechtsreform, in dem es um die Auswirkungen der neuen Regeln für kleine Online-Unternehmen ging. Was die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) bzw. deren Online-Ableger „FAZ.NET“ allerdings heute berichten, schlägt dem Fass den Boden aus.

Die F.A.Z. schreibt nämlich, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Interessen der kleineren Anbieter (die Rede ist immer wieder von „Startups“, obwohl es sich bei diesen ausschließlich um Neugründungen handelt) preisgegeben hat. Die F.A.Z. will Unterlagen eingesehen haben, aus denen sich ergibt, dass Altmaier dies „kaum einen Tag, nachdem er die Start-ups noch seines Rückhalts versichert hatte“, tat. Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen, die Unternehmen bis 20 Mio. Euro Jahresumsatz von der Prüfpflicht für Uploads durch User freistellen sollten, scheinen greifbar nahe gewesen zu sein, berichtet die F.A.Z. Sogar die Franzosen hätten sich zu dem Zeitpunkt offen für eine solche Lösung gezeigt, behauptet ein Beamter im Bundesjustizministerium laut F.A.Z.

Am 21. Januar hatte Altmaier die Gründer auf der DLD-Konferenz noch seiner Unterstützung versichert und gesagt, er werde sich „mit seinem ganzen politischen Gewicht“ für junge Unternehmen einsetzen. Bereits am Morgen des Tages darauf war dies alles Makulatur.

Denn Altmaier wollte offenbar unbedingt das Leistungsschutzrecht durchsetzen. Das wird insbesondere von der Verlagsindustrie gefordert, die, zum Beispiel durch Matthias Döpfner, den Vorstandsvorsitzenden des Springer-Verlages, über direkte Kontakte nicht nur zu Altmaier, sondern auch zu anderen Regierungsmitgliedern und hohen Regierungsbeamten verfügt. Döpfner hatte auch, so die F.A.Z., mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU)  telefoniert.

Am 30. Januar wurde die Lage für kleine Unternehmen und Startups schließlich eng. Denn Frankreich sträubte sich gegen die deutschen Wünsche im Hinblick auf die für den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 wichtige EU-Gasrichtlinie. Frankreich befürwortet traditionell ein strenges Urheberrecht. Dort darf man nicht einmal Graffiti oder Fotos des beleuchteten Eiffelturms auf Foto-Plattformen hochladen, was in Deutschland noch von der „Panoramafreiheit“ gedeckt wäre. Wie die F.A.Z. erfahren haben will, hat ein Vertreter Frankreichs in Brüssel ganz offen einen Zusammenhang zwischen den deutschen und französischen Standpunkten zu Nord Stream 2 und der Urheberrechtsreform hergestellt.

Es lässt sich nicht sicher sagen, ob es hier zu einem Kuhhandel gekommen ist. Fest steht, dass sich Deutschland und Frankreich am 8. Februar über die Gas-Pipeline verständigten, weil Frankreich Zugeständnisse machte.

Justizministerin Katarina Barley (SPD) war bei all dem offenbar außen vor: Ihre Beamten drängten noch Mitte Februar nach F.A.Z.-Informationen auf eine Streichung von Artikel 13 und regten eine Verschiebung an.

Die F.A.Z. erhielt keinen Kommentar aus dem Kanzleramt zu den Vorgängen. Damit nimmt man Spekulationen bewusst in Kauf und die Vermutung wird genährt, dass Altmaier und seine Spießgesellen Kleinunternehmen und Startups schmählich im Stich lassen. Dass diese gezwungen sein werden, Filtertechnik bei Facebook, Youtube & Co. zu kaufen, wird etlichen Plattformen den Garaus machen und die Großen noch größer, denn sie verdienen jetzt auch noch am Verkauf ihrer Software, während sie weiterhin keine Steuern zahlen und die Urheber nicht einen Cent mehr bekommen. Hauptsache, das russische Gas strömt durch die Pipeline und die Verlagsindustrie ist zufrieden. Pfui Teufel!