Täterschutz kontra Allgemeininteresse

Kommentar, erschienen bei OPEN-REPORT: http://www.open-report.de/artikel/T%E4terschutz+kontra+Allgemeininteresse/36211.html.

Wohin mit gefährlichen Sexualstraftätern?

Viersen (OPEN REPORT-kpl). Gleich mehrere Fälle bewegen aktuell die Gemüter: In Berlin soll Uwe K. nach seiner Entlassung aus 11-jähriger Haft die zwölfjährige Tochter einer ihm bekannten Familie vergewaltigt haben. In Heinsberg bei Aachen wehrt sich ein ganzes Dorf dagegen, dass der wegen der Vergewaltigung dreier Mädchen vorbestrafte Sexualverbrecher Karl D. inmitten der Dorfgemeinschaft leben kann. Beiden ist eins gemein: Sie gelten nach wie vor als gefährlich.

Das allein reicht, so entschied der Bundesgerichtshof jüngst im Fall des Karl D., nicht aus, ihn in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Denn es fehlen «neue Tatsachen» für die Gefährlichkeit des Verurteilten, die vor dem Ende des Vollzugs bekannt werden müssen, um eine Sicherheitsverwahrung zu rechtfertigen. Den beiden Sexualstraftätern wird von Gutachtern nach wie vor eine große Gefährlichkeit bescheinigt – dennoch bleiben sie auf freiem Fuß.

Das zeigt das ganze Dilemma, in das der Gesetzgeber alle Beteiligten durch unzureichende und schwammige Ausformulierungen der Gesetzestexte gestürzt hat: Die Allgemeinheit ist bedroht, Anwohner sind in Angst und Schrecken um ihre Kinder versetzt, Polizei und örtliche Behörden ratlos. Einzig die Justiz ist fein raus: Sie beruft sich auf den Wortlaut des Gesetzes. Keine «neuen Tatsachen» – keine Sicherungsverwahrung. Keine Erkrankung – keine zwangsweise Einweisung in eine forensiche Klinik. Das Ergebnis: Allein in Berlin müssen derzeit 63 entlassene Sexualstraftäter rund um die Uhr überwacht werden.

Was hilft, ist einzig und allein eine umgehende Neuregelung der Sicherungsverwahrung durch den Gesetzgeber – schon längst eingefordert von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Juristen und Opferverbänden. Während die schwarz-gelbe Bundesregierung die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherungsverwahrung «zügig neu regeln» will, möchte das Bundesjustizministerium das Urteil erst einmal sorgfältig auswerten. Immerhin ist Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) zuversichtlich, «dass schon in den nächsten Monaten die Weichen für eine Reform der Sicherungsverwahrung gestellt werden».

Hoffentlich. Es wird höchste Zeit, hier endlich Klarheit zu schaffen. Natürlich darf es nicht sein, dass Straftätern nach Verbüßung ihrer Haft jede Möglichkeit einer Resozialisierung in Freiheit genommen wird, ohne dass es dafür hinreichende Gründe gibt. Aber es ist nicht hinnehmbar, dass zum Beispiel Sexualverbrecher ihre Perversionen weiterhin ausleben können, die sich zuvor den angebotenen Therapien verweigert haben oder nicht therapierbar sind. Auch dies sollte darum unbedingt in die überarbeiteten Gestzestexte einfließen.

Es wäre eigentlich schon hilfreich, wenn das Fehlen einer erfolgreich absolvierten Therapie bzw. die Verweigerung einer solchen und die Feststellung durch qualifizierte Gutachter, dass von einem Straftäter auch weiterhin Gefahr ausgeht, per Gesetz den schon erwähnten «neuen Tatsachen» gleichgestellt bzw. als solche gewertet würden. Hundert Millarden Euro Bankenhilfe waren binnen Tagen aus dem Boden gestampft. Warum braucht ein solcher Vorgang so viel Zeit?Von Klaus P. Lewohn

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