E-Zigaretten-Verbot: Cui bono?

E-Zigarette

E-Zigaretten: Das NRW-Verbot ist umstritten - Foto: Klaus P. Lewohn

Artikel aktualisiert am 25.11.2021

NRW verbietet E-Zigaretten – der Tabakindustrie zum Nutzen

Viersen (OPEN REPORT-kpl). Mit jeder Zigarette inhalieren Raucher neben Nikotin und Teer eine Vielzahl weiterer Schadstoffe. Die gesundheitlichen Folgen sind gravierend und verursachen jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe. Und die Auswirkungen auf unbeteiligte Nichtraucher sind der offiziell genannte Grund für rigide Gesetze – europaweit.

Dabei ist schon der Begriff „E-Zigarette“ irreführend: Denn die elektronischen Geräte erhitzen die Liquid-Flüssigkeit, und der Benutzer inhaliert den Dampf. Es wird also weder Tabak verwendet noch Rauch erzeugt. Unbestritten ist auch, dass dieser Dampf unschädlich ist für Unbeteiligte, ganz im Gegensatz zum Tabakkonsum. Die Anwender bezeichnen den Gebrauch darum nicht als „Rauchen“, sondern als „Dampfen“. Die Liquids sind sowohl mit, als auch ohne Nikotin erhältlich, in etlichen, teilweise exotisch anmutenden Geschmacksrichtungen.

Dieser Tage beleben immer mehr Berichte über die Schädlichkeit der „E-Zigaretten“ die Diskussion. Es fehlen Langzeitstudien, wird als Argument für die Gefährlichkeit der Dampfapparate angeführt. Logisch, wenn man bedenkt, dass es sie erst seit etwa 2004 gibt. Sind sie schon deshalb schädlicher als herkömmliche Zigaretten? Man wisse nicht genau, was die Liquids enthalten. Bekannt ist, dass es sich um eine Mischung von Aromastoffen handelt, deren nikotinhalteigen Ausführungen eben auch das Nervengift beigemischt ist. Das wiederum enthält auch jede Zigarette.

Auf dieser mageren Grundlage behauptet nun die nordrhein-westfälische Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens (Grüne), der Verkauf der Liquids mit Nikotin, die für den Gebrauch von so genannten E-Zigaretten verwendet werden, sei in Nordrhein-Westfalen verboten. Denn niemand wisse, welche Inhaltsstoffe in die Lunge gelangen. Die Nikotin-Liquids fielen unter das Arzneimittelschutzgesetz und bedürften einer Zulassung, die derzeit nicht erteilt sei.

Dabei setzt sie sich über die geltende Rechtslage hinweg. Denn der Europäische Gerichtshof in Den Haag stellte fest, dass die elektronischen Zigaretten und die Verdampferflüssigkeiten keine Arzneimittel sind, und das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder kam zu dem gleichen Urteil.

Es stellt sich die Frage, was die grüne Ministerin umtreibt, den Verkauf der E-Zigaretten auszubremsen. Dem folgt zwangsläufig die Überlegung, wer den Nutzen davon haben könnte. Und das ist eindeutig die Tabakindustrie, zu deren Lasten jeder Umstieg von der herkömmlichen Zigarette zur dampfenden Alternative geht. Ebenso unweigerlich schließt sich die Erinnerung an das Vorgehen von Marianne Tritz an. Die war von 2001 bis 2002 Referentin für Fundraising und Unternehmenskontakte beim Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, saß von 2002 bis 2005 für die Grünen im Bundestag – und ist seit 2008 Geschäftsführerin beim Deutschen Zigarettenverband. Dort arbeitet sie seither als Lobbyistin für die Zigarettenindustrie. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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