Verwaltungsrichter stoppen vorerst den Kreuzzug gegen E-Zigaretten

Liquid Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe der Liquids seien unbekannt, sagen die Kritiker - hier die Angaben zu einem handelsüblichen Liquid

Aus aktuellem Anlass muss ich mich zu einem Thema zu Wort melden, das für all jene, die unter der Nikotinsucht leiden, relevant werden könnte. Hintergrund ist, dass ich bis November 2011 ein starker Raucher war, der täglich seine fünfzig „West“ oder „Marlboro“ brauchte. Bis, das ist demnach jetzt ziemlich genau drei Jahre her, meine Herz-Kranz-Gefäße schlappmachten und mir ein Stent eingesetzt werden musste.

Danach hörte ich mit dem Rauchen auf, konnte allerdings nicht völlig auf Nikotin verzichten. Rauchen ist nun einmal eine Sucht. In meiner Not suchte und fand ich eine Alternative: Die so genannte E-Zigarette. Nachdem ich mich an deren Gebrauch gewöhnt hatte, konnte ich ganz auf Tabak verzichten. Heute rauche ich drei- bis viermal wöchentlich eine bis zwei Zigaretten und komme ansonsten mit dem Dampfen zurecht. Seit drei Jahren huste ich nicht mehr, und mein Herz funktioniert einigermaßen – will meinen, den Umständen einer koronaren Herzkrankheit entsprechend.

Von Anfang an gab es ein Hin und Her wegen des durch die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens angestrebten Verbots von E-Zigaretten und den dazu benötigten Liquids. Ich weiß nicht, was die Frau antreibt – jedenfalls versucht sie mit großer Anstrengung, das „Dampfen“ zu verbieten bzw. ersatzweise zu erschweren. Nachdem sie in verschiedenen Gerichtsverfahren unterlag, fand sich das Dampfen nun auf einer Stufe mit dem Tabakrauchen im Nichtraucher-Schutz-Gesetz von NRW. Nachfolgend ist meine dazu heute in der Internetzeitung OPEN-REPORT erschienene Kolumne zu lesen:

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 04.11.2014 Klarheit geschaffen und für Erleichterung bei vielen „Dampfern“ gesorgt, indem es entschied, dass Gastwirte durch das nordrhein-westfälische Nichtraucher-Schutzgesetz nicht verpflichtet werden, ihren Gästen den Gebrauch so genannter „E-Zigaretten“ zu untersagen (OVG Münster, Az. 4 A 775/14). Schon das Verwaltungsgericht in Köln hatte so entschieden und wurde jetzt in der Berufung bestätigt.

In E-Zigaretten wird kein Tabak verwendet und nichts verbrannt. Vielmehr wird eine Flüssigkeit („Liquid“) erwärmt und der dabei entstehende Dampf vom Benutzer eingeatmet. Die Richter argumentierten, dass dieser Vorgang nicht vergleichbar sei mit dem Rauchen, unter dem das Einatmen von Rauch zu verstehen sei, der beim Verbrennen von Tabak entstehe. Beim Gebrauch der E-Zigarette finde jedoch kein Verbrennungsprozess statt, sondern ein Verdampfungsvorgang. Mögliche Gefahren für Passivraucher seien mit denen durch Tabakgebrauch weder identisch noch vergleichbar. Vielmehr seien sie bislang nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen. Der Gesetzgeber gehe selbst davon aus, dass Gesundheitsgefahren nur „nicht auszuschließen“ seien.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) befindet sich seit Jahren auf einem wahren Kreuzzug gegen das Dampfen. Schon vor der letzten Verschärfung des Gesetzes unternahm sie massive Anstrengungen, den E-Zigaretten den Garaus zu machen. So versuchte sie, die Liquids apothekenpflichtig zu machen, weil sie Arzneimittel seien. Sie unterlag vor den Gerichten. Immerhin sollte Arzneimitteln die Eigenschaft der Gesundheitsverbesserung zu eigen sein, was man von Nikotin sicherlich nicht behaupten kann, meinten die Richter. Auf der Homepage des von Steffens geführten Ministeriums lässt sie ausdrücklich vor E-Zigaretten warnen und sogar behaupten, der Einschluss der Dampfapparte in das Nichtraucherschutzgesetz sei unter anderem deshalb nötig, weil sonst der Vollzug des Gesetzes durch kommunale Stellen behindert würde, „wenn diese zwischen herkömmlichen Zigaretten und neuartigen Erscheinungsformen wie beispielsweise der E-Zigarette unterscheiden müssen“.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil die Intention hier besonders deutlich wird. die E-Zigartette unbedingt verbannen zu wollen. Denn schließlich ist es für jedermann ein Leichtes, auf Anhieb mit Augen und Nase zu erkennen, ob durch Glut Zigarettenrauch erzeugt wird oder zumeist völlig geruchloser Dampf entsteht.

Es ist nicht davon auszugehen, dass Barbara Steffens nun innehält. Die Oberverwaltungsrichter haban schon ein Hintertürchen geöffnet, indem sie darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber bei der Gesetzesänderung im Jahr 2012 zwar die Absicht hatte, die E-Zigarette wie eine herkömmliche zu behandeln, den Wortlaut der Verbotsnorm aber nicht entsprechend geändert habe – was aber zur Verdeutlichung gegenüber den Adressaten erforderlich gewesen sei. Ministerin Steffens wird sich gewiss sofort an die Arbeit machen.

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Gericht nicht zugelassen. Dafür sollten alle Steuerzahler dankbar sein, denn Steffens hat bisher bereits viel Steuergeld in die Ausrottung der E-Zigarette investiert. Aber wie man sie kennt, wird bestimmt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Auf der bereits erwähnten Webseite des Ministeriums warnt sie vor dem Gebrauch von E-Zigaretten mit allen möglichen Begründungen, führt z. B. eine „Warnung“ des Deutschen Krebsforschungszentrums an, wonach „der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen bestehe“. Es gibt die E-Zigaretten jetzt bereits seit rund zehn Jahren – Zeit genug also, in der man einem derartigen Verdacht auf den Grund hätte gehen können. Das gilt auch für andere ins Feld geführte Bedenken – durchweg Befürchtungen, die, wie auch die OVG-Richter bemängelten, völlig unbewiesen sind.

Es geht ja hier auch nicht darum, welchen Schaden sich die Dampfer zufügen, wenngleich die Webseite sich auch warnend an diese richtet, ohne allerdings durch besonderen Sachverstand hinsichtlich des Umgangs mit einer Sucht aufzufallen. Vielmehr werden die Betroffenen belehrt, dass „für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp … aber eine Verhaltensänderung nötig (ist), die mit dem Konsum von E-Zigaretten nicht erreicht wird.“ Aha. Alles andere als völliger Nikotinverzicht taugt also nichts. Fast alle vormals starken Raucher haben seit dem Umstieg von Tabak auf Dampf keinen Raucherhusten mehr. Viele berichten von anderen Verbesserungen ihrer Gesundheit. Das verwundert nicht, denn an die gut viertausend Schadstoffe, die sich neben dem Nikotin noch in jeder Zigarette verstecken, dürften die handelsüblichen Liquids bei weitem nicht herankommen, ganz abgesehen davon, dass der Lunge kein Rauch mehr zugemutet wird, sondern Dampf.

Nein, es geht, wie der Name Nichtraucher-Schutz-Gesetz schon ausdrückt, um nicht dampfende Menschen im direkten Umfeld der Dampfer. Die sollen geschützt werden. Aber wovor? Eine wirkliche Belästigung entsteht nicht, und für Gesundheitsgefahren gibt es keine Be-, nicht einmal Hinweise. Mit der gleichen Begründung könnte man die Verwendung von Kaffeemaschinen in Gaststätten verbieten, wird dort doch ebenfalls in erheblichen Mengen Dampf produziert, der noch dazu koffeeinhaltig ist. Oder sogar das Servieren von dampfenden Kaffeetassen. Kaffeedampf ist außerdem deutlich zu riechen und, wer weiß, vielleicht gibt es irgendwo irgendwen, dessen Atemwege davon gereizt werden könnten. Gibt es deshalb ein „Nicht-Kaffeetrinker-Schutz-Gesetz“ (NiKaTrSchuG)?

Das Gesundheitsministerium verweist auch auf die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): „Gefahren für Dritte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Angesichts eines großen Produktspektrums an Liquids und der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten zum Experimentieren mit Inhaltsstoffen und Konzentraten bleibt es fraglich, was eine E-Raucherin / ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert bzw. ausatmet und mit welchen Schadstoffen somit die Raumluft belastet wird. Das BfR empfiehlt daher, E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und das E-Rauchen dort zu untersagen.“ Schon die Dampfer als „E-Raucher“ zu bezeichnen, zeigt deutlich, dass man in dem Institut nicht begriffen hat (bzw. sollte oder wollte), dass Rauchen nun gar nichts mit Dampfen zu tun hat. Wer mit irgendwas experimentiert, setzt sich immer den damit verbundenen Gefahren aus; es sollen sich schon Leute in die Luft gesprengt haben. Die Empfehlung beruht also im Wesentlichen auf der Annahme, dass Dampfer unsachgemäß Liquids selbst zusammenmischen und dadurch andere gefährden könnten. Der „handelsübliche“ Dampfer, der sich im Netz sein Liquid bestellt und es so, wie es ist, verbraucht, kommt darin gar nicht vor.

In den gleichen Gaststätten, aus denen die Dampfer verdammt werden sollen, wird jede gewünschte Menge alkoholischer Getränke jeder gewünschten Art ausgeschenkt. Ob der Atem der Betrunkenen nur deshalb für Unbeteiligte schadlos ist, weil man ihn nicht sieht? Jedenfalls ist die Schädlichkeit von Alkohol für die menschliche Gesundheit ansonsten sattsam bekannt und erforscht. Ist deshalb ein Alkoholverbot in Sicht? Die bislang noch relativ geringe Zahl der Dampfer ist hier wohl ausschlaggebend, die kaum für eine Wahlentscheidung relevant sein kann. Da sind die Alkohol-Konsumenten eine ganz andere Größe, weshalb niemand ernsthaft ein Alkoholverbot ins Gespräch bringt, der wiedergewählt werden will.

Wer den beharrlichen Kampf der NRW-Gesundheitsministerin gegen die Dampfer verfolgt, kommt irgendwann automatisch zu der Frage nach dem Grund für ihre unerbittliche Hatz. Steffens Parteifreundin Marianne Tritz könnte einem einfallen, früher für die Grünen im Bundestag, dann Mitarbeiterin von Fritz Kuhn. Bevor sie im Mai 2013 Geschäftsführerin beim Gesamtverband Dämmstoffindustrie wurde, war sie in gleicher Position viereinhalb Jahre beim Deutschen Zigarettenverband – was seinerzeit einigen Wirbel auslöste, vor allem auch bei den Grünen. Denn von der grünen Umweltschutz-Politikerin zur Tabak-Lobbyistin ist eine nicht gerade alltägliche Karriere. Nun ist es beileibe nicht statthaft, Barbara Steffens zu unterstellen, nur auf einen lukrativen Lockruf der Wirtschaft zu warten. Aber sie weckt mit ihren unnachgiebigen und nur mit äußerst schwachen Argumenten unterlegten Versuchen, das Dampfen zu unterbinden, schon eine gewisse Neugier, ihren weiteren Weg ein wenig im Blick zu behalten.

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